Brände stellen eine große Gefahr für die Menschen in einem Unternehmen dar. Darüber hinaus geraten Unternehmen aber auch schnell in wirtschaftlicher Not, wenn im Brandfall nicht schnell und fachgerecht reagiert wird.
Für den betrieblichen Brandschutz hat der Staat gesetzliche Vorschriften zum betrieblichen Brandschutz erlassen. Werden diese nicht beachtet, drohen schnell strafund haftungsrechtliche Konsequenzen. Darüber hinaus sind auch Bußgelder auf Grund von Ordnungswidrigkeitenverfahren möglich und im Zweifel kann der Versicherer seine Leistungen im Brandfall reduzieren. Alles dies kann man vermeiden. Wir helfen Ihnen dabei.
Rechtsgrundlagen:
- §10 Abs.1 und 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Erste Hilfe und Notmaßnahmen; es
besteht die gesetzliche Pflicht, u. a. Vorsorge vor Brandereignissen zu treffen und
Beschäftigte
- §6 Abs.3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO): Verpflichtung zur Unterweisung der
Beschäftigten im Brandschutz
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und DGUV-I „Brandschutzhelfer“; umfangreiche
und detaillierte Vorgaben zu Anforderungen und zur Ausbildung betrieblicher
Brandschutzelfer
Schulungsinhalte:
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Funktions- und Wirkungsweisen der im Betrieb vorhandenen Feuerlöschgeräte
- Praktische Löschübung
Seminardauer und -modalitäten:
Das Seminar wird über ca. 4 UE a`45 Minuten gehen. Mindestens 10 und maximal 15
Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Schulungstermin. Diesbezüglich sind Einzelabsprachen
möglich.
Eine freie Fläche für den praktischen Teil (Löschübung, ca. 5m x 5m) muss vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen können Sie über:
www.straub-gefahrenschutz.de oder direkt über hans-juergen.straub(at)kabelmail(dot)de
erhalten.
Wir freuen uns auf eine erste Kontaktaufnahme und erstellen ihnen gerne ein Schulungsangebot.
Hans-Jürgen Straub