Viele Vorteile für Mitglieder
Sie sind freier Sachverständiger und wünschen sich einen starken Partner an Ihrer Seite? Dann werden Sie Mitglied im BVFS. Als Verband setzen wir uns für die Anerkennung unseres Berufsstandes und seiner Mitglieder ein. Zudem erleichtern wir unseren Mitgliedern ihre Berufsausübung in vielfältiger Weise. Als Mitglied profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen und Vergünstigungen.
Das bieten wir unseren Mitgliedern an
- Bezug von Werbematerialien über den BVFS, z.B. Stempel, Druckvorlagen, Verbandsschilder, Kalender etc.
- Ausführliche Beratung bei Berufshaftpflichtversicherungen
- Vorzugspreise beim Kauf von Büromaschinen, z.B. Faxgeräten, Kopierern etc.
- Anwaltliche Beratung bei Problemen in der Sachverständigentätigkeit
Entscheidung über Aufnahme
Nach Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen entscheidet das Aufnahmegremium darüber, ob aufgrund der nachgewiesenen Qualifikation eine Aufnahme in eines der über 1.000 Fachgebiete erfolgen kann. Andernfalls muss vor der Aufnahme in die Berufs- und Qualifikationsrolle des BVFS eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.
Qualitätsstandard sichern mit Seminaren
Innerhalb eines halben Jahres nach der Aufnahme in den BVFS ist die Teilnahme an einem Grundlagenseminar verpflichtend. Nachweise anderer Anbieter werden anerkannt und entbinden Sie somit von einer Teilnahme.
Um den hohen Qualitätsstandard der Mitglieder zu sichern, ist die Mitgliedschaft im BVFS an Fortbildungen gebunden. Der Nachweis muss alle zwei Jahre erbracht werden.
Jetzt Mitglied im BVFS werden
Sie möchten als Sachverständiger dem BVFS beitreten? Eine gute Entscheidung! So können auch Sie bald die vielfältigen Vorteile für Mitglieder nutzen.
Download Aufnahmeantrag
Hier können Sie Ihren Aufnahmeantrag downloaden, ausdrucken und per Post oder Fax an den BVFS senden.
Aufnahmeantrag online ausfüllen
Hier können Sie Ihren Aufnahmeantrag online ausfüllen.
Mitglieder werben Mitglieder
Sie sind Mitglied im BVFS und von den Vorteilen überzeugt? Dann sollten Sie das in Ihrem Kollegen- und Bekanntenkreis kommunizieren. Werben Sie für eine Mitgliedschaft und laden Sie andere freie Sachverständige ein, dem BVFS beizutreten. Das macht unseren Verband und damit alle Mitglieder noch stärker.
Unser Dankeschön: Eine Reduzierung Ihres Jahresbeitrags um 50% für jedes geworbene Neu-Mitglied.
Download Aufnahmeantrag Mitgliederwerbung
Hier können Sie den Aufnahmeantrag für geworbene Mitglieder downloaden. Einfach ausdrucken, Ihren Namen und Ihre Mitgliedsnummer in das Formular eintragen und den Antrag weiterreichen.
Sobald der Antrag bei uns eingeht und das Gremium der Aufnahme des neuen Mitglieds zustimmt, erhalten Sie für den nächsten Jahresbeitrag eine Gutschrift von 50% (keine Staffelung für Mehrfachmitgliedschaften).
Bundesverband Freier Sachverständiger e.V. (BVFS)
Der BVFS ist durch die Entgegennahme dieses Antrags nicht verpflichtet, den Antragsteller aufzunehmen und in die Sachverständigenrolle des BVFS einzutragen.
Wird dem Aufnahmeantrag stattgegeben, ist die Aufnahmegebühr in Höhe von € 180,00 zuzüglich des Jahresbeitrages in Höhe von € 170,00 zu entrichten. Die Erst- und Folgebeiträge sind grundsätzlich nur per Lastschriftverfahren zu zahlen und werden vom BVFS eingezogen. Die Einzugsermächtigung liegt dem Antrag bei.
Das Mitgliedsjahr beginnt bei Eintritt und ist nicht dem Kalenderjahr identisch. Nach Gutschrift der Gebühren erhält das Mitglied die Mitgliedsurkunde und den Sachverständigenausweis des BVFS (Berufsausweis). Sie werden jährlich nach Zahlung des Jahresbeitrages neu ausgestellt. Der Sachverständigenstempel kann nur über den Bundesverband bezogen werden. Die meisten Mitgliederdaten können nach Ersteingabe durch den BVFS in der Folgezeit selbst gepflegt werden. Außer Namen, Geburtsdaten, Sachgebietsangaben und Mitgliedsnummer können Adressenänderungen und Kommunikationsdaten bei Bedarf selbstverantwortlich aktualisiert werden. Verabsäumt das Mitglied die Bekanntgabe einer Adressenänderung und muss über die zuständige Einwohnermeldebehörde ermittelt werden, erklärt sich das Mitglied bereit, eine Kostenpauschale in Höhe von € 25,00 per Abbuchung zu akzeptieren.
Im Mitgliedsbeitrag ist der Bezug der Verbandsinformationen per Internet sowie unter bestimmten Voraussetzungen juristische Beratung enthalten. Eine Liste berufsspezifischer Mittel (gesetzlich geschützte BVFS-Werbeschilder zur Anbringung im Büro oder Betrieb, Wappenbögen und Briefpapier mit BVFS-Logo, BVFS-Visitenkarten u.v.m.) kann vom Mitglied über den BVFS bezogen werden. Das Mitglied erklärt sich durch Unterzeichnung des Antrages einverstanden, die verbandsinternen Informationen per E-mail zugeschickt zu bekommen und verpflichtet sich zur kostenlosen Anmeldung für den geschützten Mitgliederbereich des BVFS auf dessen Homepage, um mit verbandsinternen Informationen versorgt werden zu können. Falschangaben beim Aufnahmeverfahren führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Bundesverband ohne Rückerstattung der bis dahin geleisteten Gebühren.
Bundesverband Freier Sachverständiger e.V. (BVFS)
Eidesstattliche Erklärung
Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich meine Tätigkeit als Freier Sachverständiger im BVFS unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen ausüben werde.
Außer den üblichen Honoraren werde ich für meine Sachverständigentätigkeit von niemandem Geld- oder Sachwerte annehmen. Ich verpflichte mich zur ständigen beruflichen und fachlichen Weiterbildung und werde sachverständig nur dann tätig werden, wenn ich über ausreichendes Wissen verfüge.
Ich erkläre hiermit, dass ich innerhalb eines halben Jahres ein verbandsinternes Grundlagenseminar besuchen und alle zwei Jahre eine verbandsinterne Weiterbildungsveranstaltung absolvieren werde.
Bei Befangenheit, aus welchen Gründen auch immer, werde ich jegliche Tätigkeit als Sachverständiger oder Gutachter ablehnen.
Ich erkläre ausdrücklich, nicht wegen krimineller Handlungen vorbestraft zu sein und in geordneten finanziellen Verhältnissen zu leben. Bei diesbezüglichen Änderungen werde ich dem Bundesverband sofort Mitteilung machen.