Als Privatperson zum Gutachten

Gutachter spielen eine entscheidende Rolle bei der Klärung substanzieller Fragen, insbesondere wenn es um rechtliche oder gesundheitliche Angelegenheiten geht. Doch wer trägt die Kosten für ein solches Gutachten? Können Privatpersonen zu einem Gutachten kommen, ohne die Kosten selbst übernehmen zu müssen? Der BVFG e. V. hat einige praxisnahe Antworten.

Unser Fallbeispiel:
Eine 63-Jährige und das Sozialgericht
Mit der Frage nach der Kostenübernahme sah sich auch eine 63-jährige Frau konfrontiert. Nach jahrelangen gesundheitlichen Problemen und mehreren Operationen an beiden Knie- und Schultergelenken hatte sie vor dem Sozialgericht auf eine Einstufung als schwerbehindert mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50% geklagt. Im Zuge der juristischen Auseinandersetzung ließ das zuständige Versorgungsamt ein Gutachten durch einen Orthopäden erstellen. Der kam nach einer eingehenden Untersuchung und Sichtung der vorliegenden Krankenberichte zu dem Schluss, dass eine solche Einstufung nicht gerechtfertigt sei und empfahl stattdessen eine Einstufung mit 40%. Die Kosten für ein Gegengutachten hätten sich auf 1.500 bis 3.000 Euro belaufen, die von der Klägerin hätten getragen werden müssen.

Wer bezahlt den Gutachter?
Grundsätzlich gilt: Die Kosten für ein Gutachten, in welchem Bereich auch immer, sind von demjenigen zu tragen, der das Gutachten in Auftrag gibt. Das kann schnell mehrere tausend Euro kosten, je nach Komplexität des Falls. Für Privatpersonen kann sich an diesem Punkt allein aufgrund der finanziellen Herausforderung ein weiteres Vorgehen erübrigen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese Kosten nicht selbst tragen zu müssen.

Die Rechtsschutzversicherung
Eine der gängigsten Methoden zur Kostenübernahme ist die Rechtsschutzversicherung. Wenn eine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit besteht, den Rechtsstreit zu gewinnen, kann die Versicherung die Kosten übernehmen. Es ist allerdings ratsam, vor der Beauftragung eines Gutachtens Rücksprache mit der eigenen Versicherung zu halten, da es sich hierbei immer um eine Einzelfallentscheidung handelt.
Prozesskostenhilfe
In bestimmten Fällen kann auch Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Diese staatliche Unterstützung deckt unter Umständen auch die Kosten für ein Gutachten ab, sofern dieses für den Rechtsstreit erforderlich ist.

Wann ist ein Gegengutachten sinnvoll?
Ein Gegengutachten kann entscheidend sein, wenn das ursprüngliche Gutachten nicht den Tatsachen entspricht oder wenn unterschiedliche Expertenmeinungen vorliegen. Die Kosten für ein Gegengutachten können, wie im Fallbeispiel der 63-Jährigen, erheblich sein. Daher ist es wichtig, die Erfolgschancen sorgfältig abzuwägen.


Quellen
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Prozesskostenhilfe (https://www.bmjv.de)
- Verband der Rechtsschutzversicherer (https://www.vdr.de)
- Bundes Verband Freier Sachverständiger e. V. (https://bvfs.de/)