Mit der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung sind nunmehr die wesentlichen Grundsätze bisheriger Richtlinien – Bodenrichtwertrichtlinien, Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertrichtlinie sowie die nicht abgelösten Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006 – in eine vollständig überarbeitete Verordnung integriert worden.
Dazu gibt es für konkrete Vorschriften der ImmoWertV 2021 ergänzende Anwendungshinweise (ImmoWertA).
Durch die...