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Am 1. Januar 2022 tritt die ImmoWertV 2021 in Kraft

Mit der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung sind nunmehr die wesentlichen Grundsätze bisheriger Richtlinien – Bodenrichtwertrichtlinien, Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertrichtlinie sowie die nicht abgelösten Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006 – in eine vollständig überarbeitete Verordnung integriert worden.

Dazu gibt es für konkrete Vorschriften der ImmoWertV 2021 ergänzende Anwendungshinweise (ImmoWertA).

Durch die...