Die Beschränkungen, die durch die Maßnahmen der Regierung getroffen wurden, wirken sich auch auf die Geschäftsabläufe der Gerichte aus. Für den Sachverständigen sind die Beschränkungen insbesondere bei der Frage der Durchführung von Ortsterminen und Zwangsversteigerungen bedeutsam.
Nach Auffassung des Amtsgerichts Schwäbisch Hall (Beschluss vom 4. Mai 2020,1 K45/19) ist es nicht gerechtfertigt, ein gerichtliches Zwangsversteigerungsverfahren bis...